1/21/2025

An Bundeskanzler Olaf Scholz 22.01.2025: Temporäre Einwanderer in der Sonderzone erhalten einen niedrigen Lohn. Der Grund, warum vorübergehenden Einwanderern kostenlose Nahrung, Kleidung, Unterkunft, medizinische Versorgung und Bildung zur Verfügung gestellt werden, besteht darin, einer Inflation durch steigende Löhne vorzubeugen.

 An Bundeskanzler Olaf Scholz




22.01.2025: Wochentagsausgabe.

Wenn Fabriken wie der deutsche Volkswagen-Konzern auf der Suche nach Energie und billigen Arbeitskräften nach Brasilien abwandern, wird Europa zu einem Land der rostenden Fabriken. Geisterstädte werden mit Arbeitslosen gefüllt sein.


Der Zweck der „Sonderzone“ ist die „Arbeitsteilung“. Die „Sonderzone“ sei ein System zur Schaffung „von Produkten, die mit chinesischen Produkten konkurrieren können“. Wenn „Produkte aus der Sonderzone“ mit chinesischen Produkten konkurrieren können, wird die Produktion in „Festlandfabriken“, die in die Sonderzone liefern, zunehmen.


Da die Produktion in den „Festlandfabriken“ zunimmt, wird auch die Zahl der Arbeitsplätze für französische Arbeitnehmer weiter steigen. Natürlich werden die Löhne der französischen Arbeiter steigen.


Temporäre Einwanderer in der Sonderzone erhalten einen niedrigen Lohn. Der Grund, warum vorübergehenden Einwanderern kostenlose Nahrung, Kleidung, Unterkunft, medizinische Versorgung und Bildung zur Verfügung gestellt werden, besteht darin, einer Inflation durch steigende Löhne vorzubeugen.


Wenn also die Exporte aus der „Sonderzone Algerien“ zunehmen, werde auch das Produktionsvolumen in „Frankreich und anderen Ländern“, die Teile und andere Produkte in die Zone liefern, „zunehmen“. Wenn die Produktivität durch den Einsatz von Robotern steige, würden die Löhne für „französische Arbeiter und andere“ steigen.


Frankreich solle neben den „bestehenden Produkten“ neue Produktbereiche erschließen. Ich denke, wir sollten uns auf die Herstellung von „KI-Robotern (Werkzeugmaschinen usw.)“ wie im „Rust Belt“ konzentrieren.


Die französische Regierung hat 2013 den „Französischen Robotik-Entwicklungsplan“ ins Leben gerufen, um die Einführung von Robotern in Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, zu unterstützen. Wir müssen dringlicher vorankommen.


Teil 1 Zitate und Referenzen

Die French Industrial Expo kommt zum ersten Mal nach Japan und erregt mit vielfältigen Robotervorschlägen Aufsehen

https://www.robot-digest.com/contents/?id=1710735817-652576


Ich schreibe morgen nochmal.



Teil 2. „Fall wegen Verstoßes gegen das Einwanderungsgesetz“, „Wochentagsausgabe“.

Japan ist keine Nation, die vom Gesetz regiert wird, sondern eine Nation, die die Menschenrechte verletzt.


Bitte helfen Sie allen in der internationalen Gemeinschaft!


Bitte lesen Sie zunächst über die „falschen Anschuldigungen“ der „Beihilfe zu Verstößen gegen das Einwanderungskontrollgesetz“ im Jahr 2010.


„Kapitel 1“. Die Zusammenfassung des Vorfalls lautet wie folgt.


Im Herbst 2008 versprach mein Unternehmen (dessen Präsident ich bin), einen chinesischen Staatsbürger einzustellen, der mit einem Studentenvisum im Ausland studiert. Ich habe ihnen einen „Arbeitsvertrag“ „ausgestellt“, dass „Refco“ sie „beschäftigen“ würde, wenn sie im folgenden Frühjahr ihr Studium abschlossen.


Im Jahr 2008 kam es jedoch zum Lehman-Schock.


Infolgedessen wurden Aufträge für „Systementwicklung“ ab dem Folgejahr „storniert“.


Infolgedessen „kündigte“ LEFCO das „Anstellungsverhältnis“ der „Person, die 2009 in das Unternehmen eintreten sollte“.


Deshalb arbeiteten „sie“ auch nach ihrem Abschluss im Jahr 2009 weiterhin in dem Restaurant, in dem sie während ihrer Studienzeit Teilzeit gearbeitet hatten.


Im Mai 2010 wurde ein chinesischer Staatsbürger wegen „Verstoßes gegen Artikel 70 des Einwanderungskontrollgesetzes“ verhaftet, indem er „Aktivitäten außerhalb seines Aufenthaltsstatus aktivierte“.


Nach ihrer Verhaftung im Juni 2010 wurden auch ich und der chinesische Rekrutierungsbeauftragte (König Gungaku) ​​verhaftet.


Der Grund dafür ist das „Strafrecht (Verbrechen der Unterstützung)“ für den „Verstoß des chinesischen Staatsangehörigen gegen Artikel 70 des Einwanderungskontrollgesetzes (Aktivitäten, die nicht im Rahmen des Aufenthaltsstatus zulässig sind).“


<Gründe für die Festnahme> Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass die Tatsache, dass KinGungaku und ich einer chinesischen Person einen „falschen Arbeitsvertrag“ gegeben hätten, ein „Verbrechen der Beihilfe“ im Sinne des Strafgesetzbuches sei.


„Kapitel 2“. „Grund des Verbrechens“ in „Urteil“: (willkürlich) und (komisch)


Der „Grund für das Verbrechen“ in der Anklageschrift ist die „Bestimmung selbst“ von „Artikel 22-4-4 des Einwanderungskontrollgesetzes“.


Erlangt eine Person durch Vorlage falscher Dokumente einen Aufenthaltsstatus, kann der Justizminister den Aufenthaltsstatus nach eigenem Ermessen widerrufen. (und abgeschoben werden).


Daher ist es kein Verbrechen, selbst wenn eine chinesische Person „falsche Dokumente“ einreicht. Es ist kein Verbrechen, eine unschuldige Tat zu „unterstützen“.


„Strafgrund“ in „Urteil“:

1. Ein chinesischer Staatsbürger erlangte einen „Aufenthaltsstatus“, indem er einen „falschen Arbeitsvertrag“ vorlegte.

2. Und er hat gegen das Einwanderungskontrollgesetz verstoßen (Aktivitäten außerhalb seines Aufenthaltsstatus).

3. Der Grund, warum die Chinesen ihren „Aufenthaltsstatus“ erhielten, liegt darin, dass „wir“ ihnen einen „falschen Arbeitsvertrag“ zur Verfügung gestellt haben.

4. Chinesische Staatsangehörige konnten sich in Japan „aufhalten“, weil sie einen „Aufenthaltsstatus“ erhielten.

5. Daher konnten Chinesen illegal arbeiten.

6. Daher wurden „wir“, die einem Chinesen einen „falschen Arbeitsvertrag“ „ausstellten“, dafür bestraft, dass wir die „Aktivitäten“ des Chinesen „über seine/ihre Qualifikationen hinaus“ „unterstützt“ haben.


Dies ist ein „Fehler“ in der willkürlichen „Logik des Gesetzes“.

Diese Logik ist das „Argument“: „Wenn der Wind weht, wird der Fassladen Geld verdienen.“ Dies widerspricht auch international der „juristischen Logik“.


Die „in der Anklageschrift genannten strafrechtlichen Gründe“ können nicht als Straftat angesehen werden, da die Bestimmungen des „Sondergesetzes“, des „Einwanderungskontrollgesetzes“, Vorrang vor dem „Strafrecht“ haben ein „allgemeines Gesetz“.


Mein Argument:

„1“: Das Einwanderungskontrollgesetz sieht vor, dass ein Ausländer durch Vorlage falscher Dokumente einen Aufenthaltsstatus erhält (Einwanderungskontrollgesetz: Artikel 22-4-4, Aufhebung des Aufenthaltsstatus). Das heißt, der Justizminister „hebt“ den „Aufenthaltsstatus“ als „Verwaltungsanordnung“ auf. Das ist es.


„2“: Chinesische Staatsangehörige, die „Arbeitstätigkeiten ausgeübt haben, die gemäß den Qualifikationen nicht zulässig sind“, sind nicht schuldig. Der „Grund“ ist, dass ihr „Arbeitgeber“ nicht für das „Verbrechen der Förderung illegaler Beschäftigung“ gemäß Artikel 73-2 des Einwanderungskontrollgesetzes „bestraft“ wurde.


Daher sind die Chinesen nach dem Grundsatz der „Gleichheit vor dem Gesetz“ unschuldig.


Die japanische Regierung bestrafte „Diplomaten und Mitarbeiter der philippinischen Botschaft“ aus genau den gleichen „kriminellen Gründen“.

Allerdings schweigt die philippinische Regierung ebenso wie die chinesische Regierung.


Der Rest wird in der Samstagsausgabe veröffentlicht.


Teil 3. Sonderzonenbau. Ein neues Geschäftsmodell.

Die „Sonderzone“ „akzeptiert“ Flüchtlinge und Einwanderer als „vorübergehende Einwanderer“ und ihr Aufenthalt ist auf die „Sonderzone“ beschränkt.


Die entwickelten Länder werden sie als Niedriglohnarbeiter nutzen, um wieder ein hohes Wirtschaftswachstum zu erzielen.

Flüchtlinge und Einwanderer können Arbeit finden und ein menschenwürdiges, hoffnungsvolles Leben führen.

Temporäre Einwanderer verdienen niedrige Löhne, erhalten aber „kostenlose Nahrung, Kleidung, Unterkunft, medizinische Versorgung und Bildung“.

NO2:https://world-special-zone.seesaa.net/

NO1:https://naganoopinion.blog.jp/


Siehe „Sunday Edition“ für NO4: - NO10:.


Danke.


Yasuhiro Nagano


Frühere Artikel können im untenstehenden Blog eingesehen werden.

https://toworldmedia.blogspot.com/


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